Was Sie schon immer wissen wollten

Was Sie schon immer
wissen wollten

Informationen

Transparenz, Klarheit und Nachvollziehbarkeit sind uns sehr wichtig. Und egal ob sie Mieter, Eigentümer oder Hausverwalter sind, haben sie das Recht informiert zu sein. Deshalb haben wir nachfolgend einige grundlegende Fakten und Informationen zu verschiedenen Themen sowie ein FAQ für Sie zusammengestellt haben. Sollten darüber hinaus noch Fragen offenbleiben, nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf.

MobilMess-Rechtliches-800x485px

Informationen

Rechtliches

Die Rechtsgrundlage – „Die Heizkostenverordnung“

Die Rechtsprechung ist auch im Bereich der Nebenkostenabrechnung äußerst „dynamisch“ und unterliegt regelmäßigen juristischen Änderungen und Anpassungen. Haben Sie bitte Verständnis, dass wir aus diesem Grund an dieser Stelle keine detaillierten Stellungnahmen und Interpretationen von Gesetzestexten vornehmen, sondern lediglich auf die entsprechenden Quellen verweisen.

MobilMess-Rechtliches-800x485px

Informationen

Rechtliches

Die Rechtsgrundlage – „Die Heizkostenverordnung“

Die Rechtsprechung ist auch im Bereich der Nebenkostenabrechnung äußerst „dynamisch“ und unterliegt regelmäßigen juristischen Änderungen und Anpassungen. Haben Sie bitte Verständnis, dass wir aus diesem Grund an dieser Stelle keine detaillierten Stellungnahmen und Interpretationen von Gesetzestexten vornehmen, sondern lediglich auf die entsprechenden Quellen verweisen.

Informationen

Technisches

Der technische Aufwand zur Erfassung von Verbrauchsdaten ist im Laufe der Jahre immer umfangreicher geworden und die Gerätetechnik komplexer.

Die Heizkostenverteiler nach dem Verdunster-Prinzip wurden von elektronischen Geräten abgelöst, Wärmezähler erfassen das Volumen des durchflossenen Heizmediums mit moderner Ultraschall-Technik und nahezu alle Messgeräte übermitteln die Verbrauchswerte über sicherheitsverschlüsselte Funktechnik direkt zu uns.

Sollten Sie trotzdem einmal Ihre Geräte selbst ablesen wollen, finden Sie in unserem Download-Bereich für die Messgeräte entsprechende Ableseanleitungen.

Informationen

Technisches

Der technische Aufwand zur Erfassung von Verbrauchsdaten ist im Laufe der Jahre immer umfangreicher geworden und die Gerätetechnik komplexer.

Die Heizkostenverteiler nach dem Verdunster-Prinzip wurden von elektronischen Geräten abgelöst, Wärmezähler erfassen das Volumen des durchflossenen Heizmediums mit moderner Ultraschall-Technik und nahezu alle Messgeräte übermitteln die Verbrauchswerte über sicherheitsverschlüsselte Funktechnik direkt zu uns.

Sollten Sie trotzdem einmal Ihre Geräte selbst ablesen wollen, finden Sie in unserem Download-Bereich für die Messgeräte entsprechende Ableseanleitungen.

FAQ

Noch Fragen?

Dies ist der Funktionsweise der seit Jahren vorgeschriebenen Thermostatventile geschuldet.

Um Frostschäden an der Heizanlage zu vermeiden, öffnen Thermostatventile mit Frostschutzfunktion das Heizkörperventil sobald die Raumtemperatur unter einen bestimmten Wert (6°C) absinkt – der Heizkörper erwärmt sich.

Bei gekippten Fenstern oder längerem Lüften und entsprechend niedrigen Außentemperaturen reagiert das Thermostatventil ebenfalls auf das Absinken der Raumtemperatur, indem es das Heizkörperventil öffnet.

Bei langzeitigem Lüften oder einem tagelang gekippten Fenster können die Wärmeabgabe des Heizkörpers und die entsprechenden Verbrauchseinheiten auf dem Heizkostenverteiler sehr hoch sein.

Achtung! Wenn ein Heizkörper eine Oberflächentemperatur von 30°C aufweist erwärmt er bereits die Umgebungsluft und dieser Verbrauch wird vom Heizkostenverteiler auch erfasst. Beim Berühren mit der Hand empfinden Sie die Heizkörperoberfläche auf Grund ihrer eigenen Körpertemperatur jedoch noch nicht als warm.

  • präzise Erfassung der tatsächlichen Erwärmung des Heizkörpers
  • intelligentes Zählmanagement durch 2-Fühler-Technik (die Raumtemperatur wird als Referenzwert in die Berechnung mit einbezogen, weshalb eine Fremderwärmung des Heizkörpers z.B. durch Sonneneinstrahlung erkannt wird)
  • monatsgenaue Speicherung von Verbräuchen ermöglichen exakte unterjährige Abrechnungen
  • gut ablesbares digitales Anzeigemenü
  • „verbaute“ Heizkörper können per Fernfühler erfasst werden
  • Ablesung per Funk

Dies wird in §7 Abs.2 HKVO geregelt, wonach nur die tatsächlich im Abrechnungszeitraum verbrauchte Brennstoffmenge abgerechnet werden darf. Es gilt das Prinzip „first in, first out“, d.h. die einzelnen Öllieferungen werden in der Reihenfolge der Tankungen abgerechnet.

Im Abrechnungsjahr nicht verbrauchte Ölmengen (und die daraus resultierenden Kosten) werden in das nächste Abrechnungsjahr übernommen.

Im Inneren des Rauchwarnmelder-Gehäuses befindet sich die sogenannte Rauchkammer. Durch diesen wird in regelmäßigen Abständen ein Infrarotlichtstrahl gesendet. Tritt nun durch die Raucheintrittsöffnungen des Rauchwarnmelders Brandrauch in die Rauchkammer ein, wird der Infrarotlichtstrahl von den Rauchpartikeln abgelenkt und trifft auf einen lichtempfindlichen Sensor – der Rauchwarnmelder löst einen Alarm aus.

Die jeweilige Bauordnung der Bundesländer regelt die Rahmenbedingungen zum Betrieb der Rauchwarnmelder und legt fest,

  • wo Rauchwarnmelder montiert werden müssen
  • wer für die Installation der Rauchwarnmelder verantwortlich ist
  • wer für die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder zuständig ist

Die Landesbauordnung von Baden-Württemberg sieht eine Installation von Rauchwarnmeldern in Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, vor.

Zuständig für den Einbau der Rauchwarnmelder ist der Eigentümer des Hauses bzw. der Wohnung.