Die Vorgaben des Gesetzgebers ändern sich regelmäßig und die Art und Weise der Verbrauchswerterfassung hat sich in den vergangenen Jahren ebenfalls weiterentwickelt. Während die neuen Technologien für die Nutzer eine Reihe von Vorteilen bieten, bedeutet dies für Messdienste, fortwährend auf diese Veränderungen zu reagieren, z.B. aktuell der elektronische Datenaustausch und die unterjährige Verbraucherinformation (UVI)
MobilMess ist immer vorne mit dabei und wir freuen uns auf die Herausforderungen, die noch kommen.
Wir geben stets alles
Unser Anspruch
Vertrauen und Zuverlässigkeit sind die Grundpfeiler unserer Firmenphilosophie und unserer Geschäftsbeziehungen. Wir machen Ihnen kein „X“ für ein „U“ vor. Bei uns bekommen Sie klare Aussagen, nachvollziehbare Abrechnungen und bei Fragen eine Antwort von Mensch zu Mensch.
Strikte Einhaltung der gesetzlichen Normen, Regeln und Verordnungen sind für uns selbstverständlich und auch bei komplexen technischen Situationen mit mehreren oder alternativen Energieerzeugern, finden wir immer eine Lösung für ihre Abrechnung.
Die Mitarbeiter unseres eigenen Montageteams haben langjährige Erfahrung in der Messdienst- und Sanitär-Branche, sind kompetent, pünktlich und für Sie der Ansprechpartner vor Ort.
Wir sind vielseitig
Unsere Dienstleistungen
Unsere Arbeitsprozesse sind das Ergebnis langjähriger Erfahrung, der Wünsche unserer Kunden und der permanenten Anpassungen an die Erfordernisse der Branche. Zu unseren gängigen Routinen gehören:
- Verarbeitung der Verbrauchswerte in zwei Stufen
- Digitale Abrechnungserstellung
- Zusätzliche manuelle Plausibilitätsprüfung
- K E I N E automatischen Verlängerungen von Miet- und Wartungsverträgen, stattdessen transparente und frühzeitige Zusendung von Fortsetzungsverträgen
- Professionelle Montage der Messtechnik sowie der Rauchwarnmelder
Unser Motto lautet: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“. Das hohe Qualitätsniveau unserer Abrechnungen erreichen wir nicht zuletzt durch die doppelte Überprüfung der Verbrauchsdaten und der daraus resultierenden Kostenverteilungen.
Gerne beraten wir Sie ausführlich in allen Belangen, die direkt und indirekt mit dem Thema „Heiz- und Nebenkostenabrechnung“ zu tun haben.
Die Komplexität moderner Heizanlagen in Kombination mit alternativen Wärmeerzeugern wächst immer mehr und die „verschlungenen“ Pfade vorhandener Rohleitungen in älteren Gebäuden, setzt für die korrekte Bestimmung und Zuordnung der Messgeräte Erfahrung und Fachwissen voraus. Dies haben wir uns in den vergangenen Jahrzehnten im Bereich der Wasser- und Wärmetechnik erworben und möchten dies an unsere Kunden weitergeben. Deshalb ist eine ausführliche Beratung unserer Kunden für uns selbstverständlich, denn nur so können Sie nachvollziehen, was wir tun.
Die Durchführung und die Rahmenbedingungen von „Heiz- und Nebenkostenabrechnungen“ sind an gesetzliche Vorgaben und Verordnungen gebunden. Gerne erläutern wir Ihnen dies in einem persönlichen Gespräch, denn wir möchten, dass die Zusammenhänge für Sie transparent und verständlich sind.
Die Basis unserer Angebote ist immer eine gründliche Bestandsaufnahme des Objektes mit all seinen Besonderheiten. Dies beinhaltet unter anderem:
- die Prüfung der korrekten Zuordnung der Messtechnik zur Nutzeinheit
- die Festlegung der Messtechnik bei Heizkostenverteilern (Einfühler- oder Zweifühlertechnik)
- welche Wärmemengenzähler sind notwendig (Vor- bzw. Rücklauf, Ultraschall, Hybridzähler)
- werden Kältemengenzähler benötigt (Klima, thermische Bauteilaktivierung, etc.)
- die Montagesituation bei Warm- und Kaltwasserzählern (Unterputz-, Aufputzzähler)
- welche Anforderungen werden an die Rauchwarnmelder gestellt (Prüfbar nach Klasse A, B oder C gemäß DIN 14676, Funkvernetzt, Netzbetrieb)
- und wenn notwendig oder gewünscht Kohlenmonoxyd- und Hitzewarnmelder
Dies setzt natürlich eine Begehung der Liegenschaft voraus und erst wenn wir Daten und Fakten zusammengetragen haben, erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot zum Geräteeinbau, Austausch, der Abrechnungserstellung und des Rauchwarnmelderservices.
Erst wenn die Messtechnik an der richtigen Stelle und nach den geltenden Vorschriften montiert wurde, können die erfassten Verbrauchswerte für eine korrekte Abrechnung herangezogen werden.
Dies beinhaltet u.a.:
- Aufmaßerstellung der Heizkörper und Auswahl der Montageposition von Heizkostenverteilern. Anbringung mit Hilfe der Schweiß- oder Klemmtechnik.
- Erstmontage oder Austausch vorhandener Warm- und Kaltwasserzähler, sowie Wärmemengen-, Kältemengen- und Hybridzählern, Protokollierung der Einbausituation und der Eichfristen, Dichtheits- und Funktionsprüfung. Bei Wärmemengenzählern sofern möglich Umbau auf Direktmessung.
- Einbau und Austausch von Rauchwarn-, Hitze- oder Kohlenmonoxydmelder gemäß DIN 14676-1 und -2 Die Geräte werden von uns durch Schraubmontage an der Decke befestigt. Eine Montage mit Klebepads ist lediglich situationsbedingt vorgesehen. Auch die Wandmontage ist nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig und erforderlich.
Die manuellen Ablesungen vor Ort werden den Nutzern rechtzeitig 10 bis 14 Tage im Voraus durch einen Hausaushang und zusätzlich eines persönlichen Informationsschreibens mitgeteilt. Unser eigenes Ableseteam wird während des angegebenen Zeitrahmens die Ablesung der in der Liegenschaft eingebauten Messgeräte durchführen. Gleichzeitig wird hierbei die Funktion der Geräte geprüft.
Bei Ablesungen nach dem Walk By Verfahren ist die Anwesenheit der Nutzer nicht mehr erforderlich. Hierbei werden die Messgeräte einmal im Jahr per Funk von unserem Ableseteam außerhalb des Wohnbereiches zum Abrechnungsstichtag erfasst.
Bei einer vollautomatisierten Ablesung per Datensammler werden die Verbrauchswerte monatlich erfasst. Dadurch ist eine Begehung der Liegenschaft zur Jahresablesung nicht mehr erforderlich. Zusätzlich können mit dieser Technik Verbrauchswerte monatlich erfasst und auf Wunsch dem Verbraucher eine unterjährige Verbraucherinformation (UVI) zur Verfügung gestellt werden.
Mit dem Vorliegen der Verbrauchswerte und der angefallenen Liegenschaftskosten sowie der Nutzerdaten fällt der Startschuß zur Erstellung der jährlichen Heiz- und/oder Betriebskostenabrechnung.
Entsprechend der gültigen Heizkostenverordnung (HKVO) werden die Grund- und Verbrauchskosten entsprechend der Flächen und Ablesewerte verbrauchsabhängig auf die einzelnen Nutzer verteilt. Die Abrechnungserstellung erfolgt in mehreren Stufen:
- Kontrolle der Ablesewerte auf Vollständigkeit und Plausibilität
- Prüfung der Kostenmeldungen und Nutzerlisten, Klärung offener Fragen
- Erzeugung der Abrechnung (digital und Papier)
- Manuelle Prüfung der Abrechnungsergebnisse und Freigabe
- Zustellung der Heiz- und Betriebskostenabrechnung an den Hausverwalter oder Eigentümer der Liegenschaft. Über das Online-Portal können die Daten ebenfalls heruntergeladen werden.
- Auf Wunsch Bereitstellung der digitalen Abrechnung in den gängigen Formaten der Wohnungswirtschaft (Datentausch ARGE) per E-Mail.
Menschliches Leben ist kostbar. Rauchwarnmelder können es retten.
Seit dem 31. Dezember 2014 gilt auch in Baden Württemberg die Rauchwarnmelderpflicht nach der Landesbauordnung sowohl für vermietetes als auch eigengenutztes Wohneigentum.Näher geregelt werden die Einsatzbereiche sowie die jährliche Wartung der Geräte in der DIN 14676-1 und -2
Im Detail bedeutet dies die Ermittlung des korrekten Montageortes der Rauchwarnmelder sowie die Durchführung vorgeschriebener Sicht und/oder Funktionsprüfungen. Alle unsere Mitarbeiter sind zertifiziert als „Fachkraft für Rauchwarnmelder“. Wir helfen Ihnen gerne dabei die Anforderungen zu erfüllen:
- Planung der Einbauorte nach den Vorgaben der DIN 14604
- Montage der Rauchwarnmelder durch sichere Schraubmontage
- Regelmäßige Sicht- und/oder Funktionsprüfung sowie ggf. Reinigung der Melder, abhängig von deren Klasse A (manuell vor Ort, jährlich), Klasse B (jährlich per Funk, zusätzlich alle 30 Monate manuell vor Ort) oder Klasse C (jährlich per Funk).
- Austausch defekter Geräte
- Dokumentation der Montage, Funktion und Serviceleistung
- Erstellung verbrauchsabhängiger Energieausweise von uns abgerechneter Liegenschaften